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Welt-Orthoptik-Tag 2019

Welt-Orthoptik-Tag 2019
Weltorthoptiktag 2019

Anlässlich des Weltorthoptiktag 2019 brachten wir einigen Hamburgern und vielen internationalen Besuchern der Stadt unseren Beruf und unsere wichtige Rolle im Gesundheitswesen näher.
Unser Team bestand aus Renate Ohle, Petra Kunkel-Freitag, Dagmar Verlohr,
Dagmar Knäpper und Helma Porwoll.
Wir bauten unseren Stand Ecke Ida Platz / Mönckebergstrasse auf. Leider machten uns vormittags heftige Windböen und Regenschauer das Präsentieren schwer und uns nass.
Ab Mittag hellte es auf und das Wetter war stabil und es waren deutlich mehr Menschen auf der Mönckebergstrasse unterwegs.
Wir verteilten Luftballons mit unserem Maskottchen BODo mit Informationsmaterial reichlich an Mütter/Eltern mit Kindern. Darüber ergaben sich nette informative Gespräche. Auch besuchten einige interessierte Erwachsene, u.a. Besucher aus Japan, unseren Stand.
Zusammenfassend war es ein erfolgreicher Einsatz. Wir hatten sehr internationale Ansprechpartner, was optimal zum Thema Weltorthoptiktag passt.
Wir danken sehr unseren Mitstreitern für ihren Einsatz.
Fazit: Wollen wir unseren Beruf, der super toll, vielfältig und vor allem selbständig ist, erhalten? Dann muss jede Orthoptistin, jeder Orthoptist, besonders die Jungen, die ihr Berufsleben noch vor sich haben, sich engagieren.
  
Petra Kunkel-Freitag und Renate Ohle
Mitglieder des BOD PR Teams

Fachberufekonferenz fordert mehr Zeit für Patientengespräche

Fachberufekonferenz fordert mehr Zeit für Patientengespräche

Berlin – Warum ist Gesundheitskompetenz wichtig? Wie lässt sie sich verbessern? Und welche Rolle spielen dabei die Gesundheitsberufe? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich die 31. Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen auf ihrer Jahrestagung am 13. März 2019 in Berlin.
„Gesundheitskompetenz  ist mehr als das theoretische Wissen darüber, wie eine gesunde Lebensführung aussieht. Sie versetzt Menschen in die Lage, Gesundheitsinformationen zu sammeln, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden.“ Das sagte Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Fachberufekonferenz, zum Auftakt der Tagung in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, Staatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für Pflege.
Allerdings besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf. Aktuellen Studien zufolge wissen die Menschen in Deutschland nur wenig über das Thema Gesundheit. So hat mehr als die Hälfte der Bevölkerung Wissensdefizite in Bezug auf die Vorbeugung und Bewältigung von Krankheiten. Vor diesem Hintergrund wurde auf der Konferenz darüber diskutiert, was die einzelnen  Gesundheitsberufe zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz beitragen könnten.
Um diese Frage geht es auch im Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz (NAP), der von Prof. Dr. Doris Schaeffer, Gesundheitswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld, vorgestellt wurde.  Der Aktionsplan zeigt Wege auf, wie Gesundheitskompetenz im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt, aber auch im Umgang mit chronischen Erkrankungen gestärkt werden kann. Als weiterer wichtiger Aspekt wurde die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Gesundheitsfachberufen, den Ärzten und den Patienten benannt. Diese Ziele hat sich auch die im Jahr 2017 gegründete Allianz für Gesundheitskompetenz gesetzt, der alle Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens angehören.
Die Stärkung der Gesundheitskompetenz setzt Kommunikation voraus, stellten die Konferenzteilnehmer fest. Leider sei das unter den aktuellen Rahmenbedingungen kaum möglich. Das müsse sich dringend ändern. Außerdem sei es ganz entscheidend, dass die Kommunikation mit den Patienten auf allen Ebenen des Gesundheitswesens einen höheren Stellenwert erhalte. Die Fachberufekonferenz forderte eine Gesamtstrategie zur Kompetenzverbesserung, die auch die großen gesellschaftlichen Herausforderungen vom demografischen Wandel bis zur wachsenden sozialen Ungleichheit berücksichtigen müsse.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Frage, ob das Thema Gesundheitskompetenz bereits hinreichend in Ausbildung und im Studium der Gesundheitsberufe berücksichtigt wird. Einig waren sich die Konferenzteilnehmer darin, dass die Kompetenzförderung im Umgang mit Patienten ein integraler Bestandteil der Ausbildung aller Gesundheitsberufe sein müsse.
Im weiteren Konferenzverlauf wurden die Anforderungen an ein Nationales Gesundheitsportal erörtert und der Frage nachgegangen, welche Kriterien gute Gesundheitsinformationen erfüllen müssten.
Einen Einblick in die Praxis ermöglichten die Projektleiter des bundesweit ersten Gesundheitskiosks, der im Jahr 2017 in Hamburg-Billstedt eröffnet wurde. Seither fanden dort über 4.000 Beratungen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und der Eigenverantwortung der Patienten statt.

Sieg in erster Instanz – Gerichtsentscheidung für Anspruch auf Netzhautchip

Sieg in erster Instanz – Gerichtsentscheidung für Anspruch auf Netzhautchip

Am 06.02.2019 berichtet dbsv-direkt wie folgt:
"Netzhautchips sind Sehprothesen. Sie werden ins Auge implantiert, um Bilder in elektrische Impulse umzuwandeln und an den Sehnerv weiterzugegeben. Wenn die Netzhaut geschädigt, der Sehnerv aber noch intakt ist – wie beispielsweise bei der Netzhautkrankheit Retinopathia pigmentosa – können diese Chips ein rudimentäres Sehvermögen ermöglichen. Nun hat erstmals ein Gericht bestätigt, dass eine gesetzliche Krankenkasse für einen derartigen Chip und die damit verbundenen Behandlungskosten aufkommen muss.
Dr. Michael Richter von der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), hat die Klägerin in diesem Verfahren vertreten und ihren Anspruch durchgesetzt. Im Folgenden erläutert er für dbsv-direkt das Urteil: "Laut der Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.12.2018 (Az.: S 11 KR 250/1) besteht ein Anspruch gemäß § 2 Abs. 1 a S. 1 SGB V. Um die Begründung dafür zu verstehen, muss man etwas weiter ausholen. Bereits in einem Beschluss aus dem Jahr 2005 (Az.: B 1 BVR 347/98) hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einem gesetzlich Krankenversicherten bei einer lebensbedrohlichen oder tödlichen Erkrankung eine allgemein anerkannte Behandlung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn eine Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs besteht. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Anschluss diese verfassungsgerichtliche Vorgabe konkretisiert. Danach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn eine Krankenkasse die Leistung verweigert, nur weil eine Behandlungsmethode vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht anerkannt ist. Die Krankheit muss zudem nicht unbedingt lebensbedrohlich oder tödlich sein – es reicht vielmehr, wenn sie "wertungsmäßig damit vergleichbar" ist, was auf eine drohende Erblindung zutrifft (BSG, Az.: B 1 KN 3/07 KR R und Az.: B 1/3 KR 22/08 R).
Das Sozialgericht Gelsenkirchen beruft sich nun auf diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgerichtes. Die Klägerin im vorliegenden Fall ist zwar bereits erblindet, aber die Möglichkeit, eine bereits bestehende Erblindung in spürbarem Maß rückgängig zu machen, ist nach Überzeugung des Gerichtes mit einer drohenden Erblindung vergleichbar. Hinzu kommt, dass für die Erkrankung der Klägerin keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht.
Laut Gericht kann die Behandlung mit einem Netzhautchip eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf der Klägerin haben. Das eingeholte Sachverständigengutachten bestätigt die Möglichkeit, das Sehvermögen funktionell wiederherzustellen (Sehschärfe von bis zu 3,7 Prozent, Gesichtsfeldzunahme von 10 bis 15 Grad). Nach Überzeugung des Gerichts kann dieses Sehvermögen die Lebensqualität der Klägerin erheblich verbessern. Die Erblindete könne sodann wieder Schatten erkennen und sich beispielsweise in einem Raum wesentlich sicherer bewegen. Außerdem ist das Implantieren einer Netzhautprothese auch nach Meinung der augenärztlichen Fachgesellschaften eine Therapieoption.
Insgesamt kommt das Sozialgericht Gelsenkirchen somit zu dem Ergebnis, dass bei erblindeten Menschen, denen durch einen Netzhautchip wieder zu etwas Sehvermögen verholfen werden kann, eine notstandsähnliche Situation vorliegt. Diese begründet einen Anspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auf diese Behandlung, sofern keine Behandlungsalternative vorliegt."
Was bedeutet das Urteil für Menschen, die über eine solche Behandlung nachdenken? Dazu Angelika Ostrowski, Koordinatorin des DBSV-Beratungsangebotes Blickpunkt Auge: "Natürlich ist vorab immer erst einmal zu klären, ob diese Behandlung tatsächlich in Frage kommt, was man erwarten kann und welche Risiken bestehen. Hier hilft Blickpunkt Auge weiter, um die Ansprechpartner in den Kliniken zu finden und die Gespräche mit diesen Experten vorzubereiten. Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Sollte es rechtskräftig werden, wird es sicherlich sehr hilfreich sein, um den Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen."

BOD-Wissenschaftspreis 2018 geht an Frau Brigitte Simonsz-Tóth

BOD-Wissenschaftspreis 2018 geht an Frau Brigitte Simonsz-Tóth
Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung wurde der BOD-Wissenschaftspreis zum dritten Mal verliehen. Die Preisträgerin Brigitte Simonsz-Tóth ist Orthoptistin mit multinationaler Erfahrung: Ausbildung in der Schweiz, Arbeit in Klinik und Lehre in Deutschland und den Niederlanden, Studium in der Schweiz und Großbritannien und am Ende Promotion in Deutschland. Ihr Lebenslauf ist beispielhaft für das lebenslange Lernen in unserem Beruf. Mit ihren Veröffentlichungen hat sie die Fortbildung von Kolleginnen wie Augenärzten ebenfalls gefördert. Pubmed listet 5 Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften auf Deutsch und Englisch sowie 41 Zitierungen. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt seit Jahren auf der Amblyopie.
Im Oktober 2017 verteidigte sie mit Erfolg ihre Dissertationsschrift "Klinische und sozialpsychologische Faktoren, die den Effekt der Okklusionsbehandlung und die Rezidivquote bei unbehandelten amblyopen Probanden zwischen 12 und 40 Jahren beeinflussen" und ist damit die erste Orthoptistin, die an einer deutschen Universität den Doktortitel erlangte. Für diese und die vorangegangene Arbeit wurde sie mit dem diesjährigen Wissenschaftspreis des BOD geehrt.


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v.l.: D. Lemm (1. Vorsitzende BOD), B. Simonsz-Tóth, H. Otto (Fa. Trusetal, Sponsor)

Ärzteschaft unterstützt Akademisierung

Ärzteschaft unterstützt Akademisierung
Mit der Unterzeichnung und Übergabe eines Eckpunktepapiers hat die Ärzteschaft nun offiziell ihre Unterstützung zur Akademisierung der Orthoptistenausbildung bestätigt.
Am Freitag, den 28.09.2018 unterzeichneten in Bonn Herr Professor Dr. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte (BVA),
Frau Professor Dr. Nicole Eter, Präsidentin der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und Herr Professor Dr. Michael Schittkowski,
1. Vorsitzender der Bielschowsky-Gesellschaft (BG) das Papier, welches direkt im Anschluss der 1. Vorsitzenden des Berufsverbands Orthoptik Deutschland e. V. (BOD), Frau Daniela Lemm überreicht wurde. 


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von links nach rechts: Prof. Bertram, Prof. Eter, Fr. Lemm, Prof. Schittkowski

Woche des Sehens 08.-15.10.2018

Woche des Sehens 08.-15.10.2018
Der Oktober bietet für unser Berufsbild viele interessante Termine, Veranstaltungen,
Informationsauslagen und Pressemitteilungen zum Thema „Sehen“:
–      „Die Woche des Sehens“ mit dem diesjährigen Motto: „Mit anderen Augen“
–       „Welttag des Sehens“                    11.10.2018
–       „Tag des weißen Stockes“             15.10.2018
Unter www.woche-des-sehens.de können Sie sich und Ihre Patienten unter anderem über regionale Angebote informieren und ggf. selbst Informationsmaterial vor Ort auslegen.

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