Kategorie: Presse

Wir sind wieder mit dabei!

Wir sind wieder mit dabei!

Das unabhängige Verlagshaus Mediaplanet hat auch in diesem Jahr eine Kampagne rund um die Augenheilkunde mit dem Titel „Augenblick, bitte!“ veröffentlicht.

Auch diese Ausgabe haben wir wieder redaktionell unterstützt.

Die komplette Ausgabe kann als E- Paper unter folgenden Link nachgelesen werden https://issuu.com/mediaplanet-germany/docs/augenblick_bitte-2?fr=xKAE9_zU1NQ

Rückblick BOD-Bundeskongress 2021

Rückblick BOD-Bundeskongress 2021

50 Jahre Berufsverband Orthoptik Deutschland

„Nur gemeinsam können wir die bestmögliche Versorgung der Patienten gewährleisten“ Mit diesen Worten eröffnete Melanie van Waveren als 1. Vorsitzende den diesjährigen Bundeskongress des Berufsverbandes Orthoptik Deutschland (BOD), zugleich Jubiläum 50 Jahre BOD und zeigte in Ihrer Rede auf, dass eine interprofessionelle Arbeitsweise sich in den letzten 50 Jahren nicht nur entwickelt hat, sondern auch in der zukünftigen Patientenversorgung nicht wegzudenken ist. Dies ist auch in der Tätigkeit der Orthoptist:innen wiederzuerkennen. Nach der Begrüßung durch die 1. Vorsitzende überbrachten Vertreter aus internationalen und nationalen Orthoptik-Verbänden und der Berufsverband der Augenärzte Deutschland ihre Glückwünsche.

Im Anschluss fand eine Diskussionsrunde zu dem Thema „Orthoptik 2050“, moderiert durch Frau van Waveren, statt. Diskussionsteilnehmer waren Prof. Oliver Ehrt (ärztlicher Orthoptik-Schulleiter und Leiter der Kinderophthalmologie, Strabismologie und Neuroophthalmologie an der LMU München), Michaela Evans (Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel an der Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bochum und Recklinghausen), FH-Prof. Magister Ruth Resch (Leitung des Ressorts Bildung und Forschung orthoptik austria und Studiengangsleitung an der Fachhochschule  Salzburg GmbH) und  Birgit Wahl, MmedSci(Orthopt) (Schulleitung der Orthoptistenschule am Universitätsklinikum Heidelberg und Leiterin des BOD Bildungsausschusses). Fr. van Waveren ergänzte die Diskussion mit Beiträgen des verhinderten Herrn Dr. Ernst Höfling, niedergelassener Augenarzt aus Ottobrunn.

In der Diskussionsrunde ging es zum einen um die Akademisierung und zum anderen um die Weiterentwicklung des Berufsbildes einschließlich neuer Arbeitsfelder und Erweiterung des Verantwortungsbereiches. Fr. Resch betonte den für in Zukunft zu erwartendem erweitertem Aufgabenbereich der Orthoptik, die Orthoptistin sei dann noch mehr eingebunden in das Eye-Care-Team, auch über die Orthoptik hinaus. Fr. Wahl begrüßte die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Augenärzte. Sie betonte auch die Bedeutung der vertrauensvollen interdisziplinären Zusammenarbeit gemäß des jeweiligen Aufgabenprofils mit der Augenoptik/ Optometrie. Prof. Ehrt sah die Orthoptistin auch weiterhin als Partnerin bei der gemeinsamen ophthalmologischen Versorgung der Patienten, betonte die Weiterentwicklung der evidenzbasierten Wissenschaft im Bereich der Orthoptik, und dass weder Künstliche Intelligenz noch Computer-Medizin die Aufgaben der Orthoptistin übernehmen könnten. Fr. Evans favorisierte die Stellung der Orthoptik in einem multi-professionellen Team und prognostizierte eine Erweiterung und Verschiebung des Tätigkeitsschwerpunktes und -profils hin zu Rehabilitation und Fallbegleitung.

Am Mittwochabend startete dann das wissenschaftliche Programm mit einem Vortrag zu Zyklodeviation and Zyklofusion von Dr. Sara Flodin aus Göteborg. Das wissenschaftliche Programm bot dabei Themen aus allen orthoptischen Bereichen mit internationalen Rednern und Teilnehmern. Als Besonderheit konnten die Teilnehmer die Vorträge mit Diskussion über eine Aufzeichnung auch im Nachhinein noch anschauen. Mit 260 Teilnehmern war der Bundeskongress wieder ein voller Erfolg und hat allen Beteiligten viel Freude gemacht!

Woche des Sehens

Woche des Sehens
Pressemitteilung: Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2021 (https://www.woche-des-sehens.de/)
„Neue Einsichten“ mit Gundula Gause
Berlin, 4. Oktober 2021  
Am kommenden Freitag beginnt die zwanzigste Ausgabe der Aktionswoche rund um die Themen Blindheit, Sehbehinderung und Augengesundheit. Sie steht unter der Schirmherrschaft der bekannten Fernsehjournalistin Gundula Gause. Bundesweit laden während der Woche des Sehens zahlreiche Veranstaltungen dazu ein, sich zu informieren und zu engagieren. Das breit gefächerte Angebot steht in diesem Jahr unter dem Motto „Neue Einsichten“. Es reicht von Fachvorträgen und Hilfsmittelausstellungen über Aktivitäten zum Mitmachen bis hin zum Online-Besuch im Museum. Damit will die Kampagne die Öffentlichkeit für das Thema Augengesundheit sensibilisieren sowie auf die Lage blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und den ärmsten Regionen der Welt aufmerksam machen. Die Woche des Sehens schließt zwei internationale Aktionstage ein: den „Welttag des Sehens“ am 14. Oktober und als Abschluss den „Tag des weißen Stocks“ am 15. Oktober.
Gemeinsam neue Einsichten gewinnen
Gemeinsam mit namhaften Organisationen aus den Bereichen Selbsthilfe, Augenmedizin und Entwicklungszusammenarbeit ruft die Schirmherrin Gundula Gause in diesem Jahr dazu auf, sich für neue Einsichten rund ums Auge zu öffnen. Dies versteht sie: „Wörtlich im Sinn von verbessertem, im besten Fall wiederhergestelltem Sehvermögen und im übertragenen Sinn von neuen Erkenntnissen, die besseres Sehen und neue Perspektiven eröffnen.“
In diesem Sinne möchte die Woche des Sehens mit ihren Aktionen Patientinnen und Patienten neue Behandlungsmethoden und moderne Diagnostik zur Augengesundheit näherbringen. Dabei wirft die Kampagne auch den Blick auf Herausforderungen und Chancen der Augenmedizin in den Ländern des globalen Südens. Nicht zuletzt will die Aktionswoche dazu beitragen, Barrieren in der Alltagswelt und in den Köpfen zu überwinden.

Der PET – Punkte-Erkennungs-Test

Der PET – Punkte-Erkennungs-Test
Eine Alternative zur Ermittlung des Visusäquivalents
Bei Menschen mit komplexen Behinderungen einen Sehtest durchzuführen, ist eine Herausforderung, die viel Erfahrung und geeignete Testmethoden erfordert.
Während ihrer Tätigkeit in der Blindeninstitutsstiftung in Würzburg hat die Orthoptistin Adelheid Zwick-Fertig 40 Jahre lang mit sehbehinderten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen gearbeitet. Die meisten der Klienten im Blindeninstitut haben eine komplexe Mehrfachbehinderung, sodass die Anwendung von Optotypen-Visustests häufig nicht möglich ist. Deshalb hat Adelheid Zwick-Fertig den PET als praxistaugliche Alternative entworfen und über Jahre in der Anwendung erprobt und weiterentwickelt. Der Punkte-Erkennungs-Test dient der Ermittlung eines Visusäquivalents, vergleichbare Testverfahren hierzu sind Teller Acuity Cards (TAC) und Cardiff Acuity Cards.
Im Folgenden berichtet sie, wie es zur Entstehung des Tests kam, welche Gründe für den PET sprechen und von wem bzw. wie dieser genutzt werden kann.
Entwicklung des Punkte-Erkennungs-Tests
Der Anstoß zur Entwicklung des PET liegt inzwischen rund 35 Jahre zurück. 1985 gab es zur Ermittlung eines Visusäquivalentes nur den TAC und das Catford Gerät. Bei dem Catford-Gerät sind auf einer Trommel Punkte verschiedener Größen angeordnet. Durch einen Motor wird die Trommel rhythmisch bewegt, wodurch bei Erkennen eines Punktes ein optokinetischer Nystagmus (OKN) ausgelöst werden soll.
Bei der Benutzung des Catford Gerätes fiel mir auf, dass viele unserer Klienten die Punktgröße zwar erkennen bzw. zeigen konnten, der Nystagmus aber nicht ausgelöst wurde. Das liegt daran, dass (zum Teil) unterschiedliche Hirnregionen für die Auslösung eines OKN und die „Sehschärfe“ zuständig sind. Aus dieser Beobachtung heraus habe ich in der ersten Version des PET ein Preferential-looking-Verfahren mit Punkten in unterschiedlicher Größe entwickelt. Diese waren in der Mitte eines weißen Blattes positioniert.
Nach einigen Jahren habe ich festgestellt, dass der PET verbessert werden kann, indem die Punkte dezentral angeboten werden. Diese Methode ist noch einmal wesentlich genauer – und für die zu untersuchende Klientel auch interessanter. Auf das leere Blatt zum Abdecken kann bei dieser Variante auch verzichtet werden.
Gründe für die Entwicklung des PET
Es gab verschiedene Gründe, warum ich an der Entwicklung dieses Tests gearbeitet habe. Zuerst waren es rein praktische Überlegungen: Für Kleinkinder und Menschen mit komplexer Behinderung ist es oft wichtig, eine greifbare Erfahrung zu machen. Sie möchten direkt auf die Punkte, Streifen oder Bilder zeigen, wenn sie diese sehen. Bei den TAC-Tafeln ist das schwierig, da sie schmutzanfällig und teuer sind. Auch ist das Testfeld des TAC relativ groß – bei sehr schlechtem Sehvermögen ist daher häufig der Testabstand so gering, dass Blickwechsel schwerer zu erkennen ist.
Anwendung und Einsatz des PET
Die Zielgruppe des PET sind Kleinkinder und Menschen mit komplexer Mehrfachbehinderung, bei denen aufgrund von Alter oder der Behinderung kein Optotypen-Visustest durchgeführt werden kann. Da je nach ophthalmologischem Befund und eingesetztem Testverfahren teilweise unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden, empfiehlt es sich, sowohl den PET als auch den TAC und/oder Cardiff-Test anzuwenden.
Der PET wird seit vielen Jahren von verschiedenen Orthoptistinnen der Blindeninstitutsstiftung und der Augenklinik Würzburg eingesetzt. Verwenden können den Test Orthoptist/innen, (Sehbehinderten-)Pädagog/innen oder Kolleg/innen der pädagogischen Frühförderung für Menschen mit Sehbehinderung.
Der Test ist unkompliziert in der Anwendung und bei taktilem Kontakt pflegeleicht zu reinigen. Die Überprüfung erfolgt, indem man die Tafeln mit den dezentralen schwarz aufgedruckten Punkten zunächst mit einer weißen Karte verdeckt. Dann wird die Tafel mit dem Punkt freigegeben. Anschließend folgen im Wechsel Tafeln, auf denen die Punkte immer kleiner werden. Dabei wird vom Testenden beobachtet, welches der kleinste Punkt ist, der noch sicher entdeckt, fixiert und/oder gezeigt wird. Wenn möglich, sollte die Überprüfung auch monokular erfolgen. Die Prüfdistanz muss beachtet und notiert werden. Anhand einer mit Prof. Dr. W. D. Schäfer erarbeiteten Formel kann nach dem Test das Visusäquivalent ermittelt werden.
Die Testmappe mit Anleitung und Punktetafeln wird inklusiv in der Bentheim Werkstatt des Blindeninstituts hergestellt und kann dort auch bezogen werden. Sie kostet inkl. Versand knapp 50,00 Euro und wird per E-Mail-Bestellung unter bentheim-werkstatt@blindeninstitut.de angefordert.
Literaturhinweis: BVA Sonderdruck, Wiesbaden 1990 Prof. Dr. med. W. D. Schäfer und Adelheid Zwick-Fertig
Kontakt
Blindeninstitute Würzburg und Untermain,
Öffentlichkeitsarbeit, Sabine Tracht
Ohmstr. 7, 97076 Würzburg, Tel. 0931/2092-2395
sabine.tracht@blindeninstitut.de


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Orthoptistin Heike Kupfernagel überprüft mit dem Punkte-Erkennungs-Test das Visusäquivalent einer komplex beeinträchtigten Klientin. (Foto: Sabine Tracht/Blindeninstitut)

Augenblick bitte!

Augenblick bitte!
Dem PR-Team ist es gelungen in der FAZ-Sonderausgabe "Augenblick bitte" Artikel zum Thema "Sehen im Alter" und "Neurologie und Sehen" unterzubringen. Vielen Dank den Autorinnen!
Die Onlineausgabe fingen Sie hier: https://www.gesunder-koerper.info/augenblick-bitte/
Von uns stammen folgende Inhalte:

Sieg in erster Instanz – Gerichtsentscheidung für Anspruch auf Netzhautchip

Sieg in erster Instanz – Gerichtsentscheidung für Anspruch auf Netzhautchip

Am 06.02.2019 berichtet dbsv-direkt wie folgt:
"Netzhautchips sind Sehprothesen. Sie werden ins Auge implantiert, um Bilder in elektrische Impulse umzuwandeln und an den Sehnerv weiterzugegeben. Wenn die Netzhaut geschädigt, der Sehnerv aber noch intakt ist – wie beispielsweise bei der Netzhautkrankheit Retinopathia pigmentosa – können diese Chips ein rudimentäres Sehvermögen ermöglichen. Nun hat erstmals ein Gericht bestätigt, dass eine gesetzliche Krankenkasse für einen derartigen Chip und die damit verbundenen Behandlungskosten aufkommen muss.
Dr. Michael Richter von der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), hat die Klägerin in diesem Verfahren vertreten und ihren Anspruch durchgesetzt. Im Folgenden erläutert er für dbsv-direkt das Urteil: "Laut der Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.12.2018 (Az.: S 11 KR 250/1) besteht ein Anspruch gemäß § 2 Abs. 1 a S. 1 SGB V. Um die Begründung dafür zu verstehen, muss man etwas weiter ausholen. Bereits in einem Beschluss aus dem Jahr 2005 (Az.: B 1 BVR 347/98) hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einem gesetzlich Krankenversicherten bei einer lebensbedrohlichen oder tödlichen Erkrankung eine allgemein anerkannte Behandlung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn eine Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs besteht. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Anschluss diese verfassungsgerichtliche Vorgabe konkretisiert. Danach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn eine Krankenkasse die Leistung verweigert, nur weil eine Behandlungsmethode vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht anerkannt ist. Die Krankheit muss zudem nicht unbedingt lebensbedrohlich oder tödlich sein – es reicht vielmehr, wenn sie "wertungsmäßig damit vergleichbar" ist, was auf eine drohende Erblindung zutrifft (BSG, Az.: B 1 KN 3/07 KR R und Az.: B 1/3 KR 22/08 R).
Das Sozialgericht Gelsenkirchen beruft sich nun auf diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgerichtes. Die Klägerin im vorliegenden Fall ist zwar bereits erblindet, aber die Möglichkeit, eine bereits bestehende Erblindung in spürbarem Maß rückgängig zu machen, ist nach Überzeugung des Gerichtes mit einer drohenden Erblindung vergleichbar. Hinzu kommt, dass für die Erkrankung der Klägerin keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht.
Laut Gericht kann die Behandlung mit einem Netzhautchip eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf der Klägerin haben. Das eingeholte Sachverständigengutachten bestätigt die Möglichkeit, das Sehvermögen funktionell wiederherzustellen (Sehschärfe von bis zu 3,7 Prozent, Gesichtsfeldzunahme von 10 bis 15 Grad). Nach Überzeugung des Gerichts kann dieses Sehvermögen die Lebensqualität der Klägerin erheblich verbessern. Die Erblindete könne sodann wieder Schatten erkennen und sich beispielsweise in einem Raum wesentlich sicherer bewegen. Außerdem ist das Implantieren einer Netzhautprothese auch nach Meinung der augenärztlichen Fachgesellschaften eine Therapieoption.
Insgesamt kommt das Sozialgericht Gelsenkirchen somit zu dem Ergebnis, dass bei erblindeten Menschen, denen durch einen Netzhautchip wieder zu etwas Sehvermögen verholfen werden kann, eine notstandsähnliche Situation vorliegt. Diese begründet einen Anspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auf diese Behandlung, sofern keine Behandlungsalternative vorliegt."
Was bedeutet das Urteil für Menschen, die über eine solche Behandlung nachdenken? Dazu Angelika Ostrowski, Koordinatorin des DBSV-Beratungsangebotes Blickpunkt Auge: "Natürlich ist vorab immer erst einmal zu klären, ob diese Behandlung tatsächlich in Frage kommt, was man erwarten kann und welche Risiken bestehen. Hier hilft Blickpunkt Auge weiter, um die Ansprechpartner in den Kliniken zu finden und die Gespräche mit diesen Experten vorzubereiten. Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Sollte es rechtskräftig werden, wird es sicherlich sehr hilfreich sein, um den Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen."

Fachmesse Therapie 2017 in Leipzig 16.03. bis 18.03.2017

Fachmesse Therapie 2017 in Leipzig 16.03. bis 18.03.2017
Der BOD war dabei!
Die Fachmesse der therapie Leipzig ist führend in Deutschland und bietet als einzige Veranstaltung eine umfassende Angebotsübersicht zur medizinischen Rehabilitation und Prävention. Für eine internationale Ausstrahlung der größten Produktschau sorgt das bewährte Partnerland-Konzept. 2017 ist
Mehr Besucher, mehr Aussteller, mehr politische Diskussionen –Drei Tage lang war die Leipziger Messe in Bewegung – im wahrsten Sinne des Wortes. Insgesamt 16.100 Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Ärzte sowie Sporttherapeuten und -wissenschaftler trafen sich zur therapie Leipzig, um neue Therapieansätze kennenzulernen oder Bekanntes zu vertiefen. Interdisziplinär, evidenzbasiert und praxisorientiert waren dabei die Schlagworte. Zudem wurden aktuelle gesundheits- und berufspolitische Entwicklungen seitens der Heilmittelverbände sowie Vertretern des Deutschen Bundestages diskutiert. Themen wie Vergütung und Akademisierung standen dabei im Fokus.
Einen ausführlichen Bericht vom BOD-Stand finden Sie hier.

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