Schielen

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Von Schielen (Strabismus) spricht man, wenn eine ständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen vorliegt. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung (oder: Ein Auge weicht von der Blickrichtung des anderen ab).
Schielen ist nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern kann ohne Behandlung bzw. regelmäßige augenärztliche-orthoptische Kontrollen zu schweren Sehbehinderungen führen. Deshalb gilt: Je früher eine Fehlstellung der Augen erkannt wird, desto wirkungsvoller und erfolgreicher verläuft die Behandlung.
Schielen kann in allen möglichen Richtungen, auch kombiniert, auftreten: Innenschielen (Esotropie), Außenschielen (Exotropie) und Höhenschielen (Hyper-, Hypotropie).

Ein manifestes, also ständig vorhandenes und häufig angeborenes bzw. in den ersten Lebensmonaten entstandenes Schielen ermöglicht keine oder nur eine geringe Zusammenarbeit beider Augen (beidäugiges Sehen, Binokularsehen).

Neben dem offensichtlichen Schielen gibt es noch das zeitweilige, latente Schielen (Heterophorie), das ebenfalls in alle Richtungen auftreten kann, jedoch eine mehr oder weniger gute beidäugige Zusammenarbeit zulässt. Dieses latente Schielen haben ca. 80% aller Menschen und verursacht meistens keine Beschwerden. Belastet das latente Schielen aber die beidäugige Zusammenarbeit zu sehr, so kann es doch zu Beschwerden kommen, die augenärztlich-orthoptisch untersucht und behandelt werden können und sollten.

In den ersten Lebenswochen bis hin zum 3. Lebensmonat ist häufig ein Schielen bei Säuglingen zu beobachten, da die Augenbewegungen noch nicht ausreichend koordiniert sind. Ein auffälliges Schielen nach dem 3. Lebensmonat sollte augenärztlich-orthoptisch abgeklärt werden.
Häufig handelt es sich jedoch um einen sog. „Pseudostrabismus“. Aufgrund des noch kindlich breiten und flachen Nasenrückens entsteht bei nur geringem Blick zur Seite schon der Eindruck des Schielens. Auch hier kann eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung ein richtiges Schielen ausschließen.

Die Ursachen der verschiedenen Schielformen sind bis heute noch nicht völlig geklärt. Bekannt sind aber ererbte Faktoren, die zu einem Zusammenbruch des beidäugigen Einfachsehens führen. Dies sind z.B. nicht oder ungenügend auskorrigierte Fehlsichtigkeiten, angeborene oder erworbene Schädigungen des Zentralen Nervensystems (z.B. Sauerstoffmangel bei der Geburt, Infektionskrankheiten). Auch organische Augenveränderungen, wie z. B. Linsentrübung oder Verletzungen, können Schielen hervorrufen.
Das kindliche Schielen kann bereits kurz nach der Geburt auffällig werden, aber auch erst im Laufe der ersten Lebensjahre auftreten.
Das Sehen und die Zusammenarbeit beider Augen entwickeln sich in den ersten Lebensmonaten, sind allerdings bis zum Alter von ca. 8 Jahren noch verstärkt störungsanfällig.
Plötzliches Schielen bei Erwachsenen, häufig begleitet von Doppeltsehen, entsteht z.B. durch Augenmuskellähmungen oder die Manifestation eines vorher bestehenden verborgenen (latenten) Schielens.
Die Zahl der Patient:innen mit belastungsabhängigen Störungen im beidäugigen Sehen nimmt deutlich zu, was auf die wachsenden Anforderungen an das Sehen (z.B. in der Schule oder bei der Arbeit am Bildschirm) zurückzuführen ist. Diese Störungen machen sich z. B. durch Kopfschmerzen, Lesestörungen, schnelles Ermüden der Augen, Konzentrationsschwäche usw. bemerkbar.


Alarmzeichen:

  • Schielen
  • Augenzittern
  • Schiefhalten des Kopfes
  • Vorbeigreifen
  • Ungeschicklichkeiten (Stolpern, Anstoßen)
  • Lesen mit der Nase
  • Unlust am Lesen
  • häufiges Blinzeln, Zwinkern, Zukneifen
  • Lesestörungen
  • Konzentrationsprobleme
  • Doppelbilder
  • Kopfschmerzen
  • Augenbrennen
  • Verschwommensehen

 

Adressen orthoptischer Einrichtungen in Ihrer Nähe können Sie bei der Geschäftsstelle des BOD erfragen.

Wie bereits beschrieben, weicht ein Auge von der Blickrichtung des anderen Auges ab. Infolgedessen können die verschiedenen Bilder im Gehirn nicht zur Deckung gebracht werden. Es entstehen Doppelbilder. Das kindliche Gehirn kann sich wehren und unterdrückt den Seheindruck des schielenden Auges. Somit nimmt das schielende Auge am Sehen nicht mehr aktiv teil und auch nicht an der kindlichen Sehentwicklung, am „Sehen lernen“. Es entsteht eine Sehschwäche. Der Fachbegriff hierfür lautet: Amblyopie.
Eine Amblyopie ist eine Sehschwäche eines organisch gesunden Auges.
Wird eine Amblyopie im Kindesalter nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, bleibt sie ein Leben lang bestehen. Die Amblyopie verhindert das richtige beidäugige Sehen, die Unfallgefahr steigt an und es besteht eine Einengung in der Berufswahl.
Je früher eine Amblyopie erkannt wird, desto wirkungsvoller und erfolgreicher verläuft die Behandlung!
Die Behandlung der Wahl bei einer Amblyopie ist immer noch eine „Zuklebebehandlung“ (Okklusionstherapie), wobei das nicht-schielende Auge mit einem speziellen Augenpflaster lichtdicht abgeklebt wird, damit das schielende Auge trainiert wird.  Für weitere Informationen, schauen Sie sich auch unsere Downloads zu diesem Thema an: Grundsätzliches zur Okklusionstherapie und Amblyopietherapie, Augenlicht 4/2003: Nicht von gestern!
Erwachsene Patient:innen verfügen nicht mehr über diesen Unterdrückungsmechanismus, weshalb Doppelbilder infolge eines ständigen oder zeitweiligen Schielens auftreten. Ein erworbenes Schielen im Erwachsenenalter oder ein zunehmendes latentes Schielen kann verschiedene, auch ernsthafte, Ursachen haben und sollte auf jeden Fall augenärztlich-orthoptisch untersucht werden.
Auch im Kindesalter kann es zu einem plötzlichen Schielen mit und ohne kurzzeitiger Wahrnehmung von Doppelbildern kommen. Auch hier sollte eine sofortige augenärztliche-orthoptische Diagnostik erfolgen, die dann auch über eine weiterführende, ggf. kinderärztliche-neurologische Abklärung, entscheidet.

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