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Raum Münster/Osnabrück oder Göttingen (25.05.11)

Raum Münster/Osnabrück oder Göttingen (25.05.11)

Nach Abschluss meiner Ausbildung Ende September 2011 suche ich zum 01.10.11 für meinen beruflichen Einstieg eine Anstellung als Orthoptistin in Voll- oder Teilzeit. Zu meinen Stärken gehören Freundlichkeit, gewissenhaftes Arbeiten und Teamfähigkeit. Über die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse hinaus bin ich gerne bereit, mich auch in andere Aufrgabenbereiche einzuarbeiten.
Kontakt: m.petersitzke@gmx.de, Tel. 0251 4195259 oder mobil
0176 96973791

Talente aus den Gesundheitsfachberufen gesucht!

Talente aus den Gesundheitsfachberufen gesucht!
Jetzt um Weiterbildungsstipendium bewerben.
Junge Talente aus den Gesundheitsfachberufen, die sich weiterbilden möchten, können sich noch bis zum 28. Februar 2010 bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) um ein Weiterbildungsstipendium bewerben.
Wer ein Stipendium hat, erhält bis zu 5.100 Euro in drei Förderjahren, um sie in die eigene Karriere zu investieren. Die Möglichkeiten, die das Stipendium bietet, sind vielfältig: Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen und fachübergreifende Fortbildungen, wie Sprach- oder PC-Kurse, aber auch berufsbegleitende Studiengänge. Die Mittel für das Stipendienprogramm kommen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Bewerben kann sich jeder, der sein Examen in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf mit „sehr gut“ bestanden hat und zum Aufnahmetermin (jährlich der 1. April) jünger als 27 Jahre alt ist. Weitere Informationen gibt es unter www.begabtenfoerderung.de oder direkt bei der SBB (Telefon: 0228/629 310).

1. Interdisziplinärer Ausbildungskongress für Lehrende in den Gesundheitsberufen

1. Interdisziplinärer Ausbildungskongress für Lehrende in den Gesundheitsberufen

Unter dem Motto „Qualifizieren für die Zukunft – kompetent ausbilden“ trafen sich am 25. und 26. März 2011 rund 270 Lehrende aus den Gesundheitsberufen zum deutschlandweit ersten interdisziplinären Ausbildungskongress im Ravensberger Park in Bielefeld.
Das besondere dieser Tagung: es ging um das Verbindende in den Gesundheitsberufen und um moderne pädagogische Ausbildungskonzepte. Teilgenommen haben Lehrende und Fachvertreter aus den Bereichen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Diätassistenz sowie Studierende der Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe aus ganz Deutschland. Neben Vorträgen gab es 23 Workshops mit Themen wie „Interprofessionelle Zusammenarbeit“ oder „Elemente produktiver Teamarbeit“.
Die wissenschaftliche Leitung lag bei Frau Prof. Dr. Beate Klemme, von der Fachhochschule Bielefeld und Frau Prof. Dr. Ursula Walkenhorst von der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Neben dem BOD waren noch 6 weitere Verbände der beteiligten Berufsgruppen in die Planung eingebunden. Die Veranstaltungsorganisation hat die Kompetenzplattform KomPASS übernommen. Zentrales Ziel von KomPASS ist die Kompetenzentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich.
Der interdisziplinäre Kongress war die Auftaktveranstaltung zu weiteren interprofessionellen berufspädagogischen Kongressen, um die Qualifizierung der Lehrenden im Gesundheitswesen entscheidend mit voran zu bringen.
Der BOD hält es für absolut wünschenswert, gemeinsam mit den anderen Berufen Strategien für eine Verbesserung der Lehrerqualifikation anzustreben.

Christa Wollenweber-Noot, BOD

Abschlusstagung AQiG Reloaded am 29.6.2010 in Berlin

Abschlusstagung AQiG Reloaded am 29.6.2010 in Berlin
Am 29.6.2010 fand in der Repräsentanz der Robert-Bosch-Stiftung in Berlin die Abschlussveranstaltung des Folgeprojekts „AQiG Reloaded“ statt. In dem Folgeprojekt wurden in Kooperation mit den Verbänden der Gesundheitsfachberufe umfassende und berufsübergreifende Qualitätskriterien, Indikatoren und Standards für die Schulen im Gesundheitswesen erarbeitet. Die Projektergebnisse wurden in einem Kriterienkatalog zusammengefasst und auf der Abschlussveranstaltung einem ausgesuchten Plenum aus Vertretern von Ministerien, Berufsverbänden und Berufs(fach)schulen vorgestellt. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion stand die Relevanz und die Umsetzbarkeit des Kriterienkatalogs im Vordergrund. Dabei wurde die hohe Praxistauglichkeit des Kriterienkatalogs hervorgehoben.
Insgesamt fanden das Projekt und die Abschlusstagung großen Anklang sowohl bei den Vertretern der anwesenden Ministerien als auch bei den anwesenden Schulleitern. Es gab von Seiten der Behörden/Ministerien ein positives Feedback, dass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems Q2E durchaus befürwortet wird und es vorstellbar ist, dies für das jeweilige Bundesland zu empfehlen.
Nachfolgend die Stellungnahme des BOD zum Projekt.

Stellungnahme des BOD zu AQiG Reloaded
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement sind für Wirtschaftsunternehmen schon lange selbstverständlich. In den letzten Jahren hat nun auch der Qualitätsbegriff für die Schulen im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hintergrund für diese Entwicklung ist die Überlegung, durch eine hohe Ausbildungsqualität eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten.
Auch für den Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V. (BOD) gehört die Sicherung eines hohen Qualitätsstandards in der Orthoptistinnenausbildung zu den Hauptaufgaben. Der BOD begrüßt daher ausdrücklich den von der Projektgruppe AQiG Reloaded erarbeiteten Katalog „Qualitätsentwicklung an Schulen des Gesundheitswesens“. Er ist aus unserer Sicht insbesondere auch ein gutes Instrument, um die Qualität in der Ausbildung transparenter und vergleichbarer zu machen. Durch den Katalog können Verbesserungsprozesse in der Qualität der Ausbildung eingeleitet oder gezielter vorangetrieben werden.
Auf der Grundlage des Qualitätmanagementsystems Q2E wurden Indikatoren, Kriterien und Standards entwickelt, die einen Überblick möglicher Qualitätsmerkmale zu den einzelnen Qualitätsdimensionen bieten. Das Q2E-Modell erscheint uns besonders geeignet, da es sich hier um ein Lern- und Feedbacksystem handelt, das spezifisch auf den Schulbereich ausgerichtet ist. Die entwickelten Kriterien stellen einen Leitfaden dar, bei dem die Qualität von Schule und Ausbildung einen zentralen Stellenwert einnimmt. Der Katalog dient als zentrales Instrument der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Alle am Ausbildungsprozess beteiligten Personen, d.h. nicht nur die Lehrenden, sondern auch die Lernenden sollen ausdrücklich darin unterstützt werden, konstruktiv und mit geeigneten systematischen Methoden die Qualität des Lernprozesses an der Schule mit zu verbessern. Damit schafft man eine Identifikation mit dem Qualitätsmanagementsystem. Dies erscheint uns unbedingt erforderlich, um die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines solchen Systems zu schaffen.
Durch die Gliederung in die Bereiche: Kriterien, Indikatoren und Standards wird aus unserer Sicht ein gut verständlicher Überblick geschaffen. Somit ist ein abnehmerfreundlicher Katalog entstanden, der sich weitestgehend durch die klaren Formulierungen selbst erklärt und nicht zu theoretisiert ist.
Besonders erwähnenswert finden wir die konsensuelle, interdisziplinäre Erarbeitung des Kataloges. Die Gesundheitsberufe, die alle vergleichbare Berufsgesetze haben, können nun als logische Konsequenz auch ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem für ihre Ausbildung implementieren. Dafür muss in manchen Bereichen eine geringe Modifikation an den jeweiligen Beruf erfolgen, das Grundsystem bleibt aber gleich. Hierdurch wird eine wünschenswerte Transparenz zwischen den Berufen geschaffen.
Zusammenfassend ist der BOD überzeugt, dass durch das Projekt AQiG Reloaded ein gelungenes Instrument erarbeitet wurde, welches die Qualität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen sichern und verbessern kann.

Regina Eckner                        Christa Wollenweber-Noot
stellvertretende Vorsitzende    Fachausschuss für Aus- und Weiterbildung
 
18.8.2010
Ausbildungsqualität in Gesundheitsberufen – Ergebnisse aus den Projekten „AQiG“ und „AQiG Reloaded“ (Download)

Fortsetzung des AQiG-Projektes

Fortsetzung des AQiG-Projektes

Nach Ablauf der Projektlaufzeit von AQiG im Juli 2009 hat sich die Arbeitsgruppe AQiG-Reloaded aus ehemaligen Mitgliedern der Expertengruppe und dem Lenkungsausschuss konstituiert, um die Zusammenarbeit zum Thema Ausbildungsqualität zunächst bis Ende März 2010 fortzuführen. Zielsetzung der gemeinsamen Arbeit war, einen umfassenden, berufsübergreifenden Qualitätskatalog für die Ausbildung in Gesundheitsberufen in Anlehnung an das Q2E-Modell zu entwickeln. Alle vier Qualitätsbereiche des Q2E-Modells, d.h. Inputqualitäten, Prozessqualitäten Schule und Unterricht sowie Output-/Outcomequalitäten sollten hierbei adäquat abgebildet werden.
In drei Workshops und zwischenzeitlichen Online-Diskussionen wurde hart gearbeitet und das bisherige Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: In zwei von vier Q2E-Bereichen wurden Qualitätskriterien, Indikatoren und Standards entwickelt. Die Bearbeitung der anderen Qualitätsbereiche konnte in den 3 Monaten nicht realisiert werden. Es bleibt nach Ablauf der ersten Verlängerungsfrist zu resümieren: Gut die Hälfte der Arbeit ist geschafft, die zweite Hälfte steht jedoch noch aus.
Das bisherige Engagement der AQiG-Reloaded Mitglieder sowie die (nochmalige) Bereitschaft zur Fortführung der Zusammenarbeit wurde seitens der Robert-Bosch-Stiftung sehr begrüßt. Zur Vervollständigung des Qualitätskatalogs wurde eine erneute Projektverlängerung bis zum 30.06.2010 bewilligt. Das nächste Arbeitstreffen ist für den 07. Mai 2010 angesetzt.
Auch der BOD ist weiterhin vertreten durch Frau Eckner und Frau Wollenweber-Noot an dem Projekt beteiligt.
Der Fachausschuss geht davon aus, dass die erarbeiteten Qualitätskriterien in Anlehnung an das Q2E-Modell als Grundlage für ein Qualitätskonzept der Orthoptik-Berufsfachschulen dienen kann.
www.AQiG.de

Weiterbildungsmöglichkeit auch für Orthoptistinnen ??

Weiterbildungsmöglichkeit auch für Orthoptistinnen ??
„Wir bringen Menschen auf den Weg“!
Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte – ein nicht alltäglicher und abwechslungsreicher Beruf mit Zukunft

Zu den Berufsfeldern, die auch beispielsweise Diplom- oder Sozialpädagogen, Lehrern, Erziehern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Orthoptisten und Augenoptikern offen stehen, gehört die Rehabilitation sehbehinderter oder blinder Menschen. Für die Arbeit mit diesem Personenkreis sind sie bestens vorqualifiziert. Einblicke in die 1½ jährige berufliche Weiterbildung, die an der staatlich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg angeboten wird, bekommen Sie unter folgenden Download.
  
„Ich wollte mich beruflich weiterentwickeln, allerdings mit pädagogischem Schwerpunkt. Dass mein erlernter Beruf dabei nützlich sein konnte, ist phantastisch. Für mich war es auf jeden Fall die richtige Entscheidung“, findet Christian Gerhold, 32 Jahre, früher Augenoptiker und seit 2007 Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte.
 
Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass Menschen aus ganz unterschiedlichen sozialen und medizinischen Berufen durch die Weiterqualifikation zum staatlich anerkannten „Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte“ ein ausgesprochen abwechslungsreiches und befriedigendes Arbeitsfeld gefunden haben. Und nicht nur das. Die fertigen Rehalehrer haben ein weites Einsatzgebiet und sind auf dem Arbeitsmarkt bundesweit sehr gefragt. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, blinde und stark sehbehinderte Menschen ganz unterschiedlichen Alters darin zu unterrichten, wie man die verbliebenen Sinne besser nutzt und wie man zum Beispiel den weißen Langstock im Straßenverkehr zur Orientierung einsetzt. Oder wie man trotz des fehlenden oder stark eingeschränkten Sehvermögens mit der Bahn oder dem Bus fährt, einkauft, kocht oder seinen Haushalt führt… Eben alles, was dazu beiträgt, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen trotz ihrer Behinderung ein möglichst eigenständiges Leben führen können.
Während der Ausbildung müssen die angehenden Rehalehrer in vielen Unterrichtseinheiten unter der Augenbinde oder mit Brillen, die verschiedene Sehbehinderungen simulieren, all das selbst erlernen, was sie später vermitteln sollen.
Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte sich möglich umgehend bei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg, Tel: 06421-6060, E-Mail: info@blista.de, melden, da es nur wenige Ausbildungsplätze gibt und der nächste Kurs bereits im August beginnt.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen unter 06421/606-235 jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Rudi Ullrich
Staatlich anerkannte Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation
(früher: Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte)
– eine interessante berufliche Alternative

Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom

Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom

Goesmann: "Fortgebildete Medizinische Fachangestellte sollen Ärzte entlasten"
Bundesärztekammer legt Curriculum "Nicht-Ärztliche Praxisassistentin" vor
Berlin, 29.01.2010 – "Menschliche Zuwendung ist unentbehrlich für den Behandlungserfolg des Arztes. Aber Zuwendung erfordert Zeit. Diese Zeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte angesichts voller Wartezimmer mitunter knapp bemessen. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, Hausbesuche unter Verantwortung des Arztes an speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte zu delegieren. Mit dem neuen Curriculum der Bundesärztekammer zur °Nicht-Ärztlichen Praxisassistentin° haben wir die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Das Curriculum setzt die Vorgaben der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Delegationsvereinbarung °zur Durchführung ärztlicher Leistungen in der Häuslichkeit von Patienten° um und fördert die Medizinische Fachangestellte als engste Mitarbeiterin des Arztes", sagte Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
Nach der Delegationsvereinbarung können Medizinische Fachangestellte nach entsprechender Fortbildung selbständig Hausbesuche vornehmen und dabei unter anderem die Sturzprophylaxe übernehmen, Blutdruck- oder Blutzuckerwerte kontrollieren und Wunden versorgen. Hierfür können in unterversorgten Gebieten neue Gebührenordnungsziffern für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen abgerechnet werden, wenn die Medizinische Fachangestellte eine zusätzliche Fortbildung absolviert hat – je nach Dauer ihrer Berufserfahrung zwischen 190 und 270 Stunden. Bereits vorliegende Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Qualifizierungen sind anrechenbar. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wirken bei der Anrechnung der Maßnahme zusammen.
Das Curriculum baue systematisch auf dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer auf. Darauf verwies Dr. Max Kaplan, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. "Besonders die Fortbildung °Ambulante Versorgung älterer Menschen° sowie °Patientenbegleitung und -koordination° mit zusammen 84 anrechenbaren Stunden sollten vorrangig und zügig nicht nur in bereits jetzt schon unterversorgten Gebieten, sondern generell zur stärkeren Entlastung der Hausärzte und zur besseren Aufgabenverteilung im ambulanten Team genutzt werden. Dies käme flächendeckend einer weiterhin hochwertigen Patientenversorgung zu Gute", sagte Kaplan.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.bundesaerztekammer.de

Durch Visus und Perimetrie nicht abschließend geklärt: Seh- und Wahrnehmungsstörungen der täglichen Praxis

Durch Visus und Perimetrie nicht abschließend geklärt: Seh- und Wahrnehmungsstörungen der täglichen Praxis
"Ursachen für visuelle Wahrnehmungsstörungen, die über Sehschärfe und Gesichtsfeld nicht ausreichend beschreibbar sind, lassen sich von der physiologischen Optik bis hin zur kortikalen Bildverarbeitung finden. Sie spielen eine nicht unerhebliche Rolle in der ophthalmologischen Sprechstunde. Ihre Kenntnis hilft dem Augenarzt, vom Patienten vorgetragene Beschwerden zu deuten, aber auch diejenigen Störungen der Wahrnehmung mit einzubeziehen und zu bedenken, die der Patient nicht adäquat schildern kann. …"
Den kompletten Artikel finden Sie hier als Download (1MB).

Vision-Screener, Fa. PlusoptiX, Version 04

Vision-Screener, Fa. PlusoptiX, Version 04

Der Vision-Screener der Fa. PlusoptiX hat in letzter Zeit viele Diskussionen ausgelöst. Einige nationale und internationale Studien mit diesem Gerät haben diverse Aspekte des Leistungsspektrums dieses Gerätes untersucht, die ich nachfolgend kurz skizzieren möchte. 
Zusammenfassend kann jedoch gesagt werden, dass dieses Gerät anzeigt, ob eine Hyperopie oder Astigmatismus vorliegt. Es macht keine verlässlichen Aussagen über die Höhe der Fehlsichtigkeit oder die Achse bei Astigmatismus, so dass diese Refraktionswerte für eine Verordnung keinesfalls ausreichen würden. Eine Anisometropie wird relativ gut erkannt. In Zykloplegie ermittelt es keine verlässlichen Werte. Es ersetzt keine Skiaskopie!
Die neueste Arbeit diesbezüglich von AH Dahlmann, Br. J.Ophthalm.2009;93;346-349 bestätigt die o. g. Aussage. Schittkowski et al. Klin. Monatsblätter 2005; 222;983-992 haben die Messgenauigkeit in einer vergleichenden Studie untersucht mit dem Fazit: „Ein Ersatz für die Skiaskopie in Zykloplegie ist keines der genutzten Autorefraktometern. Eine Brillenordination nur nach Autorefraktometerwerten ist aus unserer Sicht abzulehnen.“
Ehrt et al. 2006, Z.prakt.Augenheilkd.27 ; 367-370 haben das Erkennen von Medientrübungen und Kleinstwinkelschielen untersucht. Im Erkennen von Kleinstwinkelschielen ist der Visonscreener nur bedingt einsetzbar, jedoch beim Erkennen von Medientrübungen sehr verlässlich.  Schaeffel et al. 2007,Optom.Vis.Sci 84(7) 630-9, Section Neurobiologie der Augenklinik Tübingen bemängelt in erster Hinsicht die Ungenauigkeit der Hyperopiewerte.
Wir als Orthoptistinnen, die Kinder ausführlich orthoptisch untersuchen, können natürlich die ermittelten Werte als Zusatzinformation nutzen. D. h.  es kann als Zusatzgerät in geübter orthoptischer Hand eines Augenarztes oder Orthoptistin eingesetzt werden. Allerdings bleibt davor zu warnen, die Untersuchungen mit dem Vision–Screener als IGeLeistung abzurechnen, was ich für äußerst bedenklich halte! Die eigentliche Leistung, nämlich eine gute Skiaskopie durchzuführen, sollte entsprechend honoriert werden und nicht die Messung mit einem Gerät, das nichts anderes als das Vorliegen einer Hyperopie, Astigmatismus, Anisometropie feststellt.
In der heutigen Zeit sind Untersuchungen in Zykloplegie unbequem, lästig und zeitaufwändig. In vollen Wartezimmern auch noch weinende Kinder und entnervte Eltern zu betreuen ist natürlich für alle unangenehm. Zudem wirken Untersuchungsergebnisse die mit dem Computer ermittelt (die Eltern sind sehr beeindruckt) werden,  als modern und „zeitgemäß“…und entsprechen der allgemeinen Tendenz, Dinge schnell und bequem lösen zu wollen.
Die Skiaskopie ist weiterhin der Goldstandard !
Ein großes Problem ist zunehmend die Tatsache, dass immer weniger Augenärzte skiaskopieren können und dadurch natürlich ein Gerät verlockend erscheint, Refraktionswerte in Miosis ohne Skiaskopie ermitteln zu können.
Man muss sehen, für was dieses Gerät eingesetzt werden kann: als Zusatzinformation in einer Augenarztpraxis in geübter orthoptischer Hand!!
Die Bedeutung, als Orthoptistin skiaskopieren zu können, wird zunehmend wichtiger!
Zusammenfassung der Auswertung von 200 Kinderaugen im Alter von 0-3 J.  (Veröffentlichung ist in Arbeit/ A. Zubcov; A. Cordey; L. Cirina )
Untersucht wurden die Kinder mit dem Vison-Screener in Miosis, danach in Zykloplegie skiaskopiert.
Sensitivität bedeutet: Kranke als krank zu erkennen
Spezifität bedeutet: Gesund als gesund zu erkennen
Die Auswertung zeigt eine Spezifität von ca.90 %  und eine Sensitivität von ca. 40 %
Angelika Cordey, Orthoptistin                    Frankfurt am Main, Oktober 2009

Auch für berufstätige Orthoptistinnen: Die Bildungsprämie

Auch für berufstätige Orthoptistinnen: Die Bildungsprämie

In Deutschland bilden sich zu wenige Berufstätige weiter. Das geht nach Ansicht der Bundesregierung aus einer Studie der OECD von 2005 sowie einer Umfrage von TNS Infratest in 2007 hervor. Demnach liegt die Teilnahmequote in Sachen beruflicher Weiterbildung bei lediglich 16 Prozent der 25- bis 44-jährigen Erwerbstätigen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Zahl sogar noch weiter ab.
Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit Dezember 2008 die sogenannte Bildungsprämie eingeführt. Damit werden Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt: Die Hälfte der Kursgebühren – maximal 154 Euro – wird vom Bund übernommen. Mit dem Prämiengutschein können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare reduziert werden. Andere Komponenten der Bildungsprämie ermöglichen die Finanzierung aufwändigerer Qualifizierungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro im Jahr (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Der Prämiengutschein wird im persönlichen Beratungsgespräch in einer von über 400 Beratungsstellen deutschlandweit ausgegeben. Die Beratungsstellen finden Sie unter der nachfolgend genannten Webadresse oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000. Auch die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist eine Fördervoraussetzung. Antragsteller sollten zum Gespräch bereits alle wichtigen Unterlagen mitbringen (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, bei nicht-EU-Bürgern, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

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