Nach Ablauf der Projektlaufzeit von AQiG im Juli 2009 hat sich die Arbeitsgruppe AQiG-Reloaded aus ehemaligen Mitgliedern der Expertengruppe und dem Lenkungsausschuss konstituiert, um die Zusammenarbeit zum Thema Ausbildungsqualität zunächst bis Ende März 2010 fortzuführen. Zielsetzung der gemeinsamen Arbeit war, einen umfassenden, berufsübergreifenden Qualitätskatalog für die Ausbildung in Gesundheitsberufen in Anlehnung an das Q2E-Modell zu entwickeln. Alle vier Qualitätsbereiche des Q2E-Modells, d.h. Inputqualitäten, Prozessqualitäten Schule und Unterricht sowie Output-/Outcomequalitäten sollten hierbei adäquat abgebildet werden.
In drei Workshops und zwischenzeitlichen Online-Diskussionen wurde hart gearbeitet und das bisherige Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: In zwei von vier Q2E-Bereichen wurden Qualitätskriterien, Indikatoren und Standards entwickelt. Die Bearbeitung der anderen Qualitätsbereiche konnte in den 3 Monaten nicht realisiert werden. Es bleibt nach Ablauf der ersten Verlängerungsfrist zu resümieren: Gut die Hälfte der Arbeit ist geschafft, die zweite Hälfte steht jedoch noch aus.
Das bisherige Engagement der AQiG-Reloaded Mitglieder sowie die (nochmalige) Bereitschaft zur Fortführung der Zusammenarbeit wurde seitens der Robert-Bosch-Stiftung sehr begrüßt. Zur Vervollständigung des Qualitätskatalogs wurde eine erneute Projektverlängerung bis zum 30.06.2010 bewilligt. Das nächste Arbeitstreffen ist für den 07. Mai 2010 angesetzt.
Auch der BOD ist weiterhin vertreten durch Frau Eckner und Frau Wollenweber-Noot an dem Projekt beteiligt.
Der Fachausschuss geht davon aus, dass die erarbeiteten Qualitätskriterien in Anlehnung an das Q2E-Modell als Grundlage für ein Qualitätskonzept der Orthoptik-Berufsfachschulen dienen kann.
www.AQiG.de
Kategorie: Bildungspolitik
Weiterbildungsmöglichkeit auch für Orthoptistinnen ??
Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte – ein nicht alltäglicher und abwechslungsreicher Beruf mit Zukunft
Zu den Berufsfeldern, die auch beispielsweise Diplom- oder Sozialpädagogen, Lehrern, Erziehern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Orthoptisten und Augenoptikern offen stehen, gehört die Rehabilitation sehbehinderter oder blinder Menschen. Für die Arbeit mit diesem Personenkreis sind sie bestens vorqualifiziert. Einblicke in die 1½ jährige berufliche Weiterbildung, die an der staatlich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg angeboten wird, bekommen Sie unter folgenden Download.
„Ich wollte mich beruflich weiterentwickeln, allerdings mit pädagogischem Schwerpunkt. Dass mein erlernter Beruf dabei nützlich sein konnte, ist phantastisch. Für mich war es auf jeden Fall die richtige Entscheidung“, findet Christian Gerhold, 32 Jahre, früher Augenoptiker und seit 2007 Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte.
Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass Menschen aus ganz unterschiedlichen sozialen und medizinischen Berufen durch die Weiterqualifikation zum staatlich anerkannten „Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte“ ein ausgesprochen abwechslungsreiches und befriedigendes Arbeitsfeld gefunden haben. Und nicht nur das. Die fertigen Rehalehrer haben ein weites Einsatzgebiet und sind auf dem Arbeitsmarkt bundesweit sehr gefragt. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, blinde und stark sehbehinderte Menschen ganz unterschiedlichen Alters darin zu unterrichten, wie man die verbliebenen Sinne besser nutzt und wie man zum Beispiel den weißen Langstock im Straßenverkehr zur Orientierung einsetzt. Oder wie man trotz des fehlenden oder stark eingeschränkten Sehvermögens mit der Bahn oder dem Bus fährt, einkauft, kocht oder seinen Haushalt führt… Eben alles, was dazu beiträgt, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen trotz ihrer Behinderung ein möglichst eigenständiges Leben führen können.
Während der Ausbildung müssen die angehenden Rehalehrer in vielen Unterrichtseinheiten unter der Augenbinde oder mit Brillen, die verschiedene Sehbehinderungen simulieren, all das selbst erlernen, was sie später vermitteln sollen.
Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte sich möglich umgehend bei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg, Tel: 06421-6060, E-Mail: info@blista.de, melden, da es nur wenige Ausbildungsplätze gibt und der nächste Kurs bereits im August beginnt.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen unter 06421/606-235 jederzeit gerne zur Verfügung.
Rudi Ullrich
Staatlich anerkannte Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation
(früher: Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte)
– eine interessante berufliche Alternative
Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom
Goesmann: "Fortgebildete Medizinische Fachangestellte sollen Ärzte entlasten"
Bundesärztekammer legt Curriculum "Nicht-Ärztliche Praxisassistentin" vor
Berlin, 29.01.2010 – "Menschliche Zuwendung ist unentbehrlich für den Behandlungserfolg des Arztes. Aber Zuwendung erfordert Zeit. Diese Zeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte angesichts voller Wartezimmer mitunter knapp bemessen. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, Hausbesuche unter Verantwortung des Arztes an speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte zu delegieren. Mit dem neuen Curriculum der Bundesärztekammer zur °Nicht-Ärztlichen Praxisassistentin° haben wir die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Das Curriculum setzt die Vorgaben der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Delegationsvereinbarung °zur Durchführung ärztlicher Leistungen in der Häuslichkeit von Patienten° um und fördert die Medizinische Fachangestellte als engste Mitarbeiterin des Arztes", sagte Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
Nach der Delegationsvereinbarung können Medizinische Fachangestellte nach entsprechender Fortbildung selbständig Hausbesuche vornehmen und dabei unter anderem die Sturzprophylaxe übernehmen, Blutdruck- oder Blutzuckerwerte kontrollieren und Wunden versorgen. Hierfür können in unterversorgten Gebieten neue Gebührenordnungsziffern für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen abgerechnet werden, wenn die Medizinische Fachangestellte eine zusätzliche Fortbildung absolviert hat – je nach Dauer ihrer Berufserfahrung zwischen 190 und 270 Stunden. Bereits vorliegende Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Qualifizierungen sind anrechenbar. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wirken bei der Anrechnung der Maßnahme zusammen.
Das Curriculum baue systematisch auf dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer auf. Darauf verwies Dr. Max Kaplan, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. "Besonders die Fortbildung °Ambulante Versorgung älterer Menschen° sowie °Patientenbegleitung und -koordination° mit zusammen 84 anrechenbaren Stunden sollten vorrangig und zügig nicht nur in bereits jetzt schon unterversorgten Gebieten, sondern generell zur stärkeren Entlastung der Hausärzte und zur besseren Aufgabenverteilung im ambulanten Team genutzt werden. Dies käme flächendeckend einer weiterhin hochwertigen Patientenversorgung zu Gute", sagte Kaplan.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.bundesaerztekammer.de
Auch für berufstätige Orthoptistinnen: Die Bildungsprämie
In Deutschland bilden sich zu wenige Berufstätige weiter. Das geht nach Ansicht der Bundesregierung aus einer Studie der OECD von 2005 sowie einer Umfrage von TNS Infratest in 2007 hervor. Demnach liegt die Teilnahmequote in Sachen beruflicher Weiterbildung bei lediglich 16 Prozent der 25- bis 44-jährigen Erwerbstätigen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Zahl sogar noch weiter ab.
Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit Dezember 2008 die sogenannte Bildungsprämie eingeführt. Damit werden Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt: Die Hälfte der Kursgebühren – maximal 154 Euro – wird vom Bund übernommen. Mit dem Prämiengutschein können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare reduziert werden. Andere Komponenten der Bildungsprämie ermöglichen die Finanzierung aufwändigerer Qualifizierungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro im Jahr (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Der Prämiengutschein wird im persönlichen Beratungsgespräch in einer von über 400 Beratungsstellen deutschlandweit ausgegeben. Die Beratungsstellen finden Sie unter der nachfolgend genannten Webadresse oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000. Auch die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist eine Fördervoraussetzung. Antragsteller sollten zum Gespräch bereits alle wichtigen Unterlagen mitbringen (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, bei nicht-EU-Bürgern, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info