Sehbehinderung

Der Begriff ?Sehbehinderung" bezieht sich auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein reduziertes Gesichtsfeld zurückzuführen ist. Als sehbehindert gilt, dessen Sehschärfe trotz Korrektur in der Ferne und/oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist. Als hochgradig sehbehindert gilt, wer eine Herabsetzung auf 1/20 (5%) bis 1/50 (2%) der Norm (100%) aufweist (Quelle: www.sehbehinderung.de ).

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