Der Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD) begrüßt die Möglichkeit, dass Orthoptist*innen in Sachsen durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis eine berufliche Selbstständigkeit erhalten. Dies stärkt nicht nur die Versorgung von Patient*innen mit Seh- und Augenbewegungsstörungen, sondern trägt auch dazu bei, bestehende Engpässe in der Versorgung abzufedern.
Orthoptist*innen sind hochqualifizierte Fachkräfte
Orthoptist*innen sind speziell ausgebildete Expert*innen für die Diagnostik und Therapie von Schielerkrankungen, Sehschwächen und neurologisch bedingten Sehstörungen. Ihre Arbeit basiert auf fundiertem medizinischem Wissen, und sie sind bereits seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der augenmedizinischen Versorgung. Die Möglichkeit, eigenständig orthoptische Untersuchungen durchzuführen, bedeutet keine Abkehr von der Zusammenarbeit mit Augenärzt*innen, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems.
Frühzeitige Erkennung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Der BOD teilt die Ansicht, dass eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von Sehfehlern essenziell sind. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis ermöglicht es, Kindern und Erwachsenen mit Verdacht auf Sehstörungen schnell einen qualifizierten Zugang zur orthoptischen Untersuchung zu bieten. Die Behauptung, dass selbstständige Orthoptist*innen auf augenärztliche Abklärung bei Ihrer Behandlung verzichten würden, trifft nicht zu und widerspräche dem Status einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis.
Transparente Kostenstruktur für Patient*innen
Der BVA kritisiert, dass Behandlungen durch sektorale Heilpraktikerinnen privat bezahlt werden müssen. Dies entspricht den Tatsachen. Eine klare und transparente Kommunikation über anfallende Kosten stellt sicher, dass Patient*innen und ihre Familien eine informierte Entscheidung über ihre Versorgung treffen können. Tatsächlich sind viele Patient*innen bzw. Eltern jedoch bereit, für eine schnelle und spezialisierte Versorgung Kosten zu übernehmen, um lange Wartezeiten in überlasteten Augenarztpraxen zu vermeiden. Darüber hinaus kommt es für Untersuchungen, die nicht wie die Amblyopie-IGeL ohnehin nur auf Selbstzahlerbasis angeboten werden können, oft zu einer Kostenerstattung durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Keine Konkurrenz, sondern sinnvolle Ergänzung
Die Darstellung des BVA, dass durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis kostspielige Doppelstrukturen entstünden, geht an der Realität vorbei. Vielmehr entlastet diese neue Möglichkeit Augenarztpraxen, die ohnehin mit langen Wartezeiten und Kapazitätsengpässen zu kämpfen haben. Orthoptist*innen mit Heilpraktikererlaubnis ermöglichen es, Patient*innen mit speziellen Sehproblemen frühzeitig qualifiziert zu untersuchen und zielgerichtet an Augenärzt*innen weiterzuvermitteln.
Fazit: Mehr Fachkräfte für eine bessere Versorgung
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Orthoptist*innen schafft keine Parallelstrukturen, sondern schließt Versorgungslücken und verbessert die Patientenbetreuung. Sie stellt eine fachlich fundierte, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Ergänzung zur bestehenden augenärztlichen Versorgung dar. Der BOD setzt sich weiterhin für eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Orthoptist*innen und Augenärzt*innen ein – mit dem Ziel, eine bestmögliche Versorgung für Patient*innen sicherzustellen.