Behandlung

Behandlung des Schielens

Zunächst erfolgt eine eingehende augenärztliche-orthoptische Untersuchung zur Feststellung der Art, des Umfangs und der Ursache des Schielens, inklusive Sehschärfenuntersuchung und organischem Befund. Zu dieser Untersuchung gehört unerlässlich die objektive Bestimmung der Brechkraft des Auges (Fehlsichtigkeit wie z. B. Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit, Hornhautverkrümmung) mittels harmloser Augentropfen, die die Beweglichkeit der Linse im Auge vorübergehend ruhig stellt. Dem Ergebnis dieser Untersuchung entsprechend wird ggf. eine Brille verordnet.

In den meisten Fällen handelt es sich um eine Weitsichtigkeit (mit oder ohne Hornhautverkrümmung). Häufig kann damit der Schielwinkel schon deutlich reduziert oder sogar ganz beseitigt werden. Eine Brillenverordnung kann bereits im ersten Lebensjahr erfolgen. Die Akzeptanz der Korrektur ist dann sogar wesentlich höher als im 2. oder 3. Lebensjahr.

Der Erfolg der Schielbehandlung ist wesentlich von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patient:in, Eltern, Augenärztin/-arzt und Orthoptist:in abhängig!

Bei einer bereits bestehenden Sehschwäche (Amblyopie) wird eine Okklusionsbehandlung  erforderlich, die sich oft über Jahre hinziehen kann. In einigen Fällen führt man auch gerne eine prophylaktische Okklusionsbehandlung durch. Das nicht schielende, besser oder normal sehende Auge wird in der Regel mit einem Augenpflaster abgeklebt. Diese Behandlung kann aber in aller Regel nur die Sehschwäche beseitigen, das Schielen wird dadurch nicht geheilt.

Der Erfolg der Schielbehandlung ist wesentlich von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patient:in, Eltern, Augenärztin/-arzt und Orthoptist:in abhängig!

Wenn der Schielwinkel so groß ist, dass eine beidäugige Zusammenarbeit nicht möglich ist, sollte die Fehlstellung durch eine Operation an den äußeren Augenmuskeln erfolgen. Vorzugsweise wird dies im 5. Lebensjahr durchgeführt, sollte aber mit den Eltern und der/m operierenden Augenärztin/-arzt individuell abgestimmt werden. Wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung einer Augenmuskel-Operation sind das regelmäßige Tragen der Brille, eine beseitigte Amblyopie und eine gute, ausreichende Kooperation während der Untersuchung.
Eine Schiel- oder Augenmuskel-Operation ist relativ risikoarm und hat recht gute Erfolgsaussichten. Sie kann je nach individuellen Voraussetzungen ambulant oder stationär, in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Der Erfolg der Schielbehandlung ist wesentlich von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patient:in, Eltern, Augenärztin/-arzt und Orthoptist:in abhängig!

Bei Patient:innen mit latentem, verstecktem Schielen (Heterophorie) kann versucht werden, die Doppelbilder mit einer zusätzlichen optischen Korrektur (Prismen) zu beseitigen.  Ist die benötigte Prismendosis sehr hoch, so ist auch hier eher eine Augenmuskel-Operation anzuraten.

Der Erfolg der Schielbehandlung ist wesentlich von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patient:in, Eltern, Augenärztin/-arzt und Orthoptist:in abhängig!

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