Gesundheitsministerkonferenz bestärkt die Rolle der Gesundheitstelematik

Im Rahmen der jährlich stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz der Länder, einem wichtigen Gremium des fachlichen und politischen Austauschs werden regelmäßig auch Beschlüsse zu übergreifenden gesundheitspolitischen Themen gefasst.
In einem einstimmigen Beschluss wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, die der Telematik in Deutschland zugrundeliegenden §§ 291a und 291b SGB V zu novellieren. So soll u.a. die „Zugriffsmöglichkeit auf Anwendungen und die Telematikinfrastruktur für die ca. 2 Mio. Angehörigen nicht-approbierter Gesundheitsberufe“ geklärt werden.
Dies ist ein bedeutsamer Schritt, denn das Potential der Gesundheitstelematik kann sich nur entfalten, wenn alle an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen in die Ausgestaltung dieser Zukunftstechnologie eingebunden sind.
Darüber hinaus wird eine Neuregelung der Weiterentwicklung, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Nutzerorientierung, eine Neustrukturierung der gematik, eine erweiterte Beteiligung der Länder sowie die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, beispielsweise aus laufenden Projekten in den Ländern, gefordert.

Die Gesundheitsministerkonferenz folgt somit den Forderungen der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerker. Diese Berufsgruppen unterstützen als Fachbeirat gemeinsam das elektronische Gesundheitsberuferegister, welches zukünftig die Ausgabe der Heilberufsausweise übernehmen wird.

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