Ausbildung
Ausbildung zum Beruf der Orthoptistin / des Orthoptisten
Der Beruf der Orthoptist:in gehört zu den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen mit einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene. Die Ausbildung zur Orthoptist:in ist durch das „Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (OrthoptG)" und die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV)" geregelt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet an Fachschulen für Orthoptik statt, die alle an Universitätsaugenkliniken angegliedert sind. Die Ausbildung umfasst eine Mindeststundenzahl von 4500 Stunden, die sich in theoretischen und praktischen Unterricht (1700 Stunden) sowie in praktische Ausbildung (2800 Stunden) unterteilt. Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts setzen sich aus medizinischen, orthoptischen, neuro-ophthalmologischen und rehabilitativen Bereichen zusammen. Den Ausbildungsabschluss bildet die staatliche Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die bestandene Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/Orthoptistin.
Zulassungvoraussetzung und Bewerbung
Die gesetzliche Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung bildet ein Realschulabschluss, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Viele Bewerber:innen verfügen aber auch über eine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Bewerbung ist jeweils an die einzelnen Berufsfachschulen zu senden. Jede Schule hat ihren eigenen Bewerbungszeitraum und individuelle Aufnahmeverfahren. Genaue Angaben zur Bewerbung finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der Schulen.
Für die Ausbildung zur Orthoptist:in gibt es seit 2019 in den meisten Schulen eine Ausbildungsvergütung von ca. 1100 € im Monat.
Anfallende Kosten für die Ausbildung sind u. a. Lernmittelkosten, wie z. B. Fachliteratur und Arbeitsmaterialien.
Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Flyer Berufsbild und Ausbildung der Orthoptistin/des Orthoptisten
Schüler:innen einer Orthoptik-Fachschule, die ab 1990 bis 2019 ihre Ausbildung absolviert haben bzw. absolvieren, können durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz keine Rentensteigerung für die Fachschulzeiten in Anspruch nehmen.
Ausbildungsplätze 2024 (Start im Sommer/Herbst)
Erlangen: laufend Bewerbung möglich
Freiburg: laufend Bewerbung möglich
Gießen: laufend Bewerbung möglich
Greifswald: laufend Bewerbung möglich
Homburg/Saar:Bewerbungsende Ende Juni
Jena: Bewerbungsende 31.03.2024
München: Bewerbungsende 30.06.2024
Oldenburg: laufend Bewerbungen möglich
Umgebung Radius: km
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