Pressemitteilung des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) vom 24.11.2011 – Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung
Berlin, 24. November 2011 – Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Sie vereint verschiedene therapeutische Maßnahmen zur Behandlung, Beeinflussung und Wiederherstellung (Restitution) sowohl biologischer Funktionen als auch von Verhaltensweisen einschließlich des Erlernens von Ersatz- und Bewältigungsstrategien. Die Behandlung erfolgt häufig in interdisziplinärer Teamarbeit. In der restitutiven Therapie wird beispielsweise mit computergestützten Therapieprogrammen gearbeitet. Mit Hilfe von Trainingsprogrammen im Paper-Pencil Verfahren (Bearbeitung von Fragebögen und Arbeitsblättern ohne Computer) mit alltagsrelevanten Aufgabenstellungen werden die kognitiven Leistungen gefördert.
„Oftmals wird bei Patientinnen und Patienten mit gestörten Hirnfunktionen bereits im Rahmen der Akutbehandlung im Krankenhaus und auch in einer sich anschließenden Rehabilitationsphase eine neuropsychologische Therapie begonnen. Mit der künftig möglichen Fortführung in der ambulanten Versorgung werden die Chancen auf einen größtmöglichen Behandlungserfolg verbessert“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 550 000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird auf jährlich etwa 40 000 bis 60 000 geschätzt.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/
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