Die Verwirklichung eines einheitlichen, umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs ist eines der Ziele, die die Reform des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erzielen sollte. Da der Gesetzgeber an den Strukturen des gegliederten Systems mit unterschiedlichen Rehabilitationsträgern mit eigenen Zielsetzungen festgehalten hat, blieb der Grundkonflikt „Welcher Reha-Träger muss leisten“ bestehen.
Informationen auf der Website des Veranstalters: https://www.walhalla.de/soziales-gesundheit/behinderung-teilhabe/3083/rehabilitation-und-teilhabe-wer-ist-fuer-welche-leistung-zustaendig
Termine:
- 30.11.2020, Regensburg
- 16.03.2021, Frankfurt a.M.
- 27.09.2021, Fulda
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