Low Vision

Low Vision – Was bedeutet das?

Flyer: Wegweiser- Hilfe für sehbehinderte Menschen

Was ist eine Sehbehinderung?
Nach Empfehlung der DOG (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) besteht eine Sehbehinderung, wenn  mit dem besseren Auge nach  Korrektur einer eventuellen Fehlsichtigkeit (Kurz- Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung oder Alterssichtigkeit) eine maximal Sehschärfe von 0.3 (30%) oder weniger erreicht werden kann.
Diese Empfehlung ist an der Praxis orientiert, da zum Lesen von Texten in durchschnittlich großem Buch- bzw. Zeitungsdruck eine Mindestsehschärfe von 0.4 (40%) erforderlich ist.
Ist die Sehschärfe 30% oder schlechter, kann die Kostenübernahme vom zuständigen Kostenträger (für den privaten Bereich ist das die Krankenkasse) für Rehabilitationsleistungen und spezielle Hilfsmittel (vergrößernde Sehhilfen) in Anspruch genommen werden. Erforderlich für diese Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung.
Eine individuelle Anpassung von geeigneten vergrößernden Sehhilfen für den Alltag und für den Arbeitsplatz und eine Beratung zu den unterschiedlichen Rehabilitationsangeboten wird durch spezialisierte Orthoptist:innen durchgeführt. (Siehe Liste unten)

Was tun, wenn das Sehvermögen nachlässt und die Brille nicht mehr hilft?
Die Sehschärfe der Augen reicht nicht aus, um die täglichen Sehaufgaben zu erfüllen? Die Lebensqualität ist eingeschränkt?
Da zur Wahrnehmung verschiedener Sehaufgaben wahrscheinlich die Hilfe von Mitmenschen beansprucht werden muss, wird auch die Selbstständigkeit beeinträchtigt.
Vergrößernde Sehhilfen können helfen.
Sehhilfen wirken bei bestimmten Sehaufgaben sehr unterstützend. Es gibt allerdings keine Sehhilfe, mit der Sehbehinderte wieder so sehen „wie früher“.
Das Lesen der Zeitung, der Kontoauszüge, der Medikamentenbeilage, des Telefonbuches oder der Preisschilder im Kaufhaus kann durch Sehhilfen deutlich unterstützt werden. Andere Sehaufgaben können im Bereich des Hobbys liegen (Handarbeiten, Briefmarken sammeln etc.). Die Probleme beim Fernsehen spielen oft eine zentrale Rolle. Mit einer Sehbehinderung ist die Lebensqualität und Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Orthoptist:innen, die sich auf diese Problematik spezialisiert haben, bieten Sehbehinderten eine unabhängige und neutrale Beratung in dieser Lebenssituation.
Der Bereich „Low Vision“ umfasst folgende Punkte:

  • Die Beurteilung der Sehfunktionen, der Refraktion(Fehlsichtigkeit), der Lesefähigkeit und des Vergrößerungsbedarfs
  • Optimierung der Stärke des Brillenglases
  • Anpassung vergrößernder Sehhilfen:
    – Optisch vergrößernde Sehhilfen
    – Elektronisch vergrößernde Sehhilfen
  • Informationen zu adäquaten Beleuchtungsmöglichkeiten und ergonomischen Hilfen

Auch wird über weitere Rehabilitationsmöglichkeiten informiert, z. B.:

  • Informationen und Adressen der Frühförderung sehgeschädigter Vorschulkinder
  • Regelschulbetreuung
  • Spezielle Schulen
  • Berufsförderungswerke
  • Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung
  • Erlernen Blindentechnischer Grundkenntnisse etc.

Einige Orthoptist:innen haben sich durch eine qualifizierte und anerkannte Weiterbildung umfangreiches und fundiertes Wissen auf diesem Gebiet angeeignet. Als Spezialist:in für vergrößernde Sehhilfen und Low Vision Beratung“ können sie ihren Patient:innen aller Altersgruppen mit Sehbehinderungen ein breites Spektrum an Diagnostik-, Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten anbieten.
Praxen mit einer solchen Orthoptist:in finden Sie über die Praxissuche.

Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an unseren Berufsverband: bod@orthoptik.de

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